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Angelika Beer
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Beer-Bericht zum Stabilitätsinstrument angenommen

06.07.2006

Grüner Erfolg für die Zivilmacht Europa

Das Europäische Parlament hat heute den Bericht von Angelika Beer zum Stabilitätsinstrument mit großer Mehrheit angenommen. Nach anderthalb Jahren teils zähen Verhandlungen mit Rat und Kommission ist dies ein wichtiger Erfolg für die Zivilmacht Europa.

Das Stabilitätsinstrument ist eines der neuen Außenpolitikinstrumente, die 2007 ¬ñ 2013 die Rechts- und Finanzierungsgrundlagen für die gemeinschaftliche Außenpolitik darstellen werden. Mit dem Stabilitätsinstrument, das mit einem Finanzvolumen von rund 2 Mrd. ¬Ä ausgestattet ist, ist es uns gelungen, die zivile Interventionsfähigkeit durch eine deutliche Aufwertung der Rolle der Europäischen Kommission sowie des Parlamentes entscheidend zu stärken.

Erstmalig parlamentarische Kontrolle europäischer Sicherheitspolitik

In Zukunft wird das Parlament durch die Einführung eines Mitbestimmungsverfahrens die Möglichkeit haben, politisch unverantwortliche Maßnahmen noch in der Planungsphase zu stoppen. Das EP kann somit in die politische Strategieplanung direkt eingreifen. Bisher ist das EP im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik nur informiert worden.


Die neuen Außenpolitikinstrumente

Mit den neuen außenpolitischen Instrumenten sollen die rechtlichen und finanziellen Grundlagen für die Außenpolitik neu geordnet und gebündelt werden. Ziel des so genannten "Prodi-Packages" ist eine Reduzierung von 40 auf 7 Verordnungen für eine schnellere und effektivere Außenpolitik.

Zwei Instrumente existieren derzeit (humanitäre Hilfe und makrofinanzielle Hilfe) und bleiben unverändert. Die neuen Instrumente sind das Instrument für Heranführungshilfe (IPA), das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit (DCEC), das Instrument für Nukleare Sicherheit sowie das Stabilitätsinstrument (IfSt).

Sieg für Demokratie und Menschenrechte

In den Verhandlungen um das Stabilitätsinstrument ist ein weiteres Instrument hinzugekommen ¬ñ das Demokratie- und Menschenrechtsinstrument. Die Kommission ist letzte Woche unserer Forderung nachgekommen und hat hierfür einen Vorschlag vorgelegt und damit auch zur Einigung um das Stabilitätsinstrument in erste Lesung beigetragen


Das Stabilitätsinstrument

Ziel des Stabilitätsinstruments ist es, mit Hilfe eines einzigen Rechtsinstruments rasch, flexibel und kohärent auf Krisenfälle in Drittländern zu reagieren, bis im Rahmen eines der übrigen Finanzinstrumente für die Außenhilfe eine normale Zusammenarbeit möglich ist. Durch das neu geschaffene Stabilitätsinstrument eröffnet sich die Chance, dass die EU eine koordinierte Politik der zivilen Krisenbewältigung entwickelt.

Das Instrument für Stabilität umfasst zwei Bereiche: Kurzfristige Krisenmaßnahmen etwa für nichtmilitärische friedensbildende und -erhaltende Maßnahmen sowie alle Wiederaufbaumaßnahmen nach Konflikten oder Naturkatastrophen. Langfristige Maßnahmen u.a. im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, zur Sicherheit internationaler Transport- und Energiewege oder bei Epidemien internationalen Ausmaßes.


Grüne Erfolge für die Zivilmacht Europa

In den Verhandlungen der letzten eineinhalb Jahren konnten wir, nicht zuletzt Dank des stetigen Austausches mit NROs, u.a. folgende Punkte gegenüber Rat und Kommission durchsetzen:

• Peace Building Partnership

Im Rahmen der Verhandlungen um das Stabilitätsinstrument ist es uns gelungen, der Kommission eine Peace Building Partnership abzutrotzen. Mit dem ausgehandelten Konzept aus sechs miteinander vernetzten Komponenten haben wir die strukturellen Voraussetzungen für die Schaffung eines Europäischen Zivilen Friedenskorps geschaffen.

¬ï Untersützung der UN Peace Building Agency

Im Sinne der Stärkung des Mulitlateralismus ist es uns auch gelungen, die finanzielle Unterstützung der auf dem UN-Gipfel 2005 geschaffenen UN Peacebuilding Commission im Stabilitätsinstrument zu verankern. Hiermit stärken wir die UN im Bereich der Konfliktprävention, der Frühwarnung sowie der Entwicklung langfristiger Friedensstrategien.

¬ï Mediation und Versöhnungsarbeit in Konflikten

Sowohl bei den kurz- als auch den langfristigen Maßnahmen erhalten Mediation und Versöhnungsarbeit in Konflikten Priorität. Mit dem Stabilitätsinstrument werden zivile Maßnahmen internationaler und regionaler Organisationen sowie staatlicher und nicht staatlicher Akteure zur Vertrauensbildung und Versöhnung der Konfliktparteien technisch und finanziell unterstützt.

• Kampf gegen Kleinwaffen

Trotz erheblicher Widerstände von Seiten des Rates ist es uns gelungen, zivile Maßnahmen gegen Kleinwaffen durchzusetzen. Lokale, nationale und regionale Organisationen sollen im Kampf gegen Kleinwaffen und bei der Einsammlung von Waffen u.a. durch Forschung, Opferhilfe und Kampagnen gefördert werden.

¬ï Minen- und Blindgängerräumung

Ein weiterer mir besonders wichtiger Verhandlungserfolg ist, dass wir mit der Räumung von Minen und Blindgängern, der Vernichtung von Arsenalen sowie Sensibilisierungsprogrammen die EU im Kampf gegen die Landminen und vergleichbare Waffen weiter stärken. Zielsetzung ist hierbei ausdrücklich der Schutz der Zivilbevölkerung.

¬ï Demobilisierung und Reintegration von ehemaligen Kämpfern

Das Stabilitätsinstrument ebnet außerdem mit Maßnahmen zur Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kampftruppen in die Zivilgesellschaft den Weg zur friedlichen Entwicklung nach kriegerischen Auseinandersetzungen. Ausdrücklich einbezogen ist dabei das Problem der Kindersoldaten.

• Frauen in bewaffneten Konflikten

Das Stabilitätsinstrument macht mit der UN-Erklärung zur Rolle von Frauen und Kindern in bewaffneten Konflikten ernst: Neben der Finanzierung von Schutzmaßnahmen und Projekten sollen alle Tätigkeiten im Rahmen des Stabilitätsinstrumentes der Geschlechterperspektive Rechnung tragen. Dies betrifft sowohl die Folgen von Konflikten für Frauen als auch eine gleichberechtigte Beteiligung an der Krisenbewältigung, der Konfliktlösung, dem Wiederaufbau und der Aussöhnung.

• Menschenrechte im Anti-Terror-Kampf

Großen Wert haben wir auf eine gesonderte Erklärung der Kommission gelegt, dass alle Maßnahmen im Anti-Terrorbereich unter strikter Einhaltung der Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts und des Flüchtlingsrechts durchgeführt werden. Die Kommission hat dies in einer entsprechenden verbindlichen Erklärung bekräftigt.

• Die Finanzausstattung

Das Stabilitätsinstrument soll mit einem Finanzvolumen von rund 2 Mrd. ¬Ä ausgestattet werden - wenn man bedenkt, in welchen Krisen- und Konfliktherden hiermit Maßnahmen finanziert werden soll, wird die Unterfinanzierung deutlich. Aufgrund unserer Kritik an der finanziellen Ausstattung hat die Kommissarin Ferrero-Waldner jedoch schriftlich zugesichert, dass das Stabilitätsinstrument bei Krisenfällen auf das Flexibilitätsinstrument zurückgreifen könne.

 

© 2004 - Angelika Beer, MdEP.
Dieser Text ist Teil des Internetauftritts von Angelika Beer, MdEP.
www.angelika-beer.de

 

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