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Neue Auþenpolitikinstrumente: Beer-Bericht zum Stabilit”tstinstrument erstmals im Plenum

18.05.2006

Das Europ”ische Parlament hat erstmals im Plenum ¸ber die geplanten neuen Auþenpolitikinstrumente und damit auch ¸ber den Bericht von Angelika Beer zum Stabilit”tsinstrument debattiert. W”hrend die Verhandlungen um das Stabilit”tsinstrument, das Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument und das Heranf¸hrungsinstrument auf einem guten Weg sind und im Juni m–glicherweise schon in der ersten Lesung beschlossen werden k–nnten, hat das Plenum auf Antrag des Entwicklungsausschusses den gesamten Vorschlag zum Entwicklungsinstrument abgelehnt und an die Kommission zur¸ckverwiesen.

Forderung nach Menschenrechts- und Demokratieinstrument

F¸r das zus”tzlich vom EP geforderte Menschenrechts- und Demokratieinstrument hat die Kommission bisher noch keinen Vorschlag vorgelegt und versucht ein Junktim zwischen der Annahme des Entwicklungsinstrumentes durch das EP und der Vorlage f¸r ein Menschenrechts- und Demokratieinstruments herzustellen. Dies wurde jedoch vom Parlament entschieden zur¸ckgewiesen. Die Berichterstatterin zum Stabilit”tsinstrument Angelika Beer brachte die Differenz zwischen EP und Kommission w”hrend der Plenardebatte auf den Punkt: ÑUnsere Forderung nach einem eigenen Instrument f¸r Demokratie und Menschenrechte ist nicht verhandelbar und eignet sich nicht als Erpressungsinstrument gegen den Entwicklungsausschuss.ì Eine Einigung in erster Lesung im Juni sei nur dann m–glich, wenn bis dahin ein Vorschlag der Kommission zum Menschenrechtsinstrumente vorliege.

Die neuen Auþenpolitikinstrumente

Mit den neuen Auþenpolitischen Instrumenten sollen die rechtlichen und finanziellen Grundlagen f¸r die Auþenpolitik neu geordnet und geb¸ndelt werden. Ziel des so genannten "Prodi-Packages" ist eine Reduzierung von 40 auf 6 Verordnungen f¸r eine schnellere und effektivere Auþenpolitik.

Zwei Instrumente existieren derzeit (humanit”re Hilfe und makrofinanzielle Hilfe) und bleiben unver”ndert. Die neuen Instrumente sind das Instrument f¸r Heranf¸hrungshilfe (IPA), das Europ”ische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das Instrument f¸r die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit (DCEC) sowie das Stabilit”tsinstrument (IfSt).

Stabilit”tsinstrument

Ziel des Stabilit”tsinstruments ist es, mit Hilfe eines einzigen Rechtsinstruments rasch, flexibel und koh”rent auf Krisenf”lle in Drittl”ndern zu reagieren, bis im Rahmen eines der ¸brigen Finanzinstrumente f¸r die Auþenhilfe eine normale Zusammenarbeit m–glich ist. Durch das neu geschaffene Stabilit”tsinstrument er–ffnet sich die Chance, dass die EU eine koordinierte Politik der zivilen Krisenbew”ltigung entwickelt.

Das Instrument f¸r Stabilit”t umfasst zwei Bereiche: kurzfristige Maþnahmen in Krisen und langfristige Programme. Kurzfristige Krisenmaþnahmen sind u. a. f¸r folgende Bereiche vorgesehen: nichtmilit”rische friedensbildende und -erhaltende Maþnahmen, sowie alle Wiederaufbaumaþnahmen von Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Regierung und des Sozial- und Gemeinwesens, nach Konflikten oder Naturkatastrophen. Langfristige Maþnahmen umfassen etwa Aktivit”ten wie Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalit”t, Sicherheit internationaler Transport- und Energiewege, oder Epidemien internationalen Ausmaþes.

Auf Initiative der deutschen Gr¸nen-Abgeordneten Angelika Beer fordert der Ausw”rtige Ausschuss zahlreiche substanzielle Ÿnderungen am Text der Kommission. Zun”chst ”ndert der Ausw”rtige Ausschuss die Rechtsgrundlage, so dass Rat und Parlament gemeinsam ¸ber die Verordnung entscheiden.

Der Beer-Bericht sieht u.a. auch die Schaffung eines st”ndigen Europ”ischen Ziviles Friedenskorps vor, das die Aufgabe hat, zivile Spezialisten zu entsenden, konkrete Friedenssicherungsmaþnahmen durchzuf¸hren und die Lage im Bereich der Menschenrechte zu verbessern. Um die Eigenverantwortung im Zusammenhang mit Maþnahmen der EU und ihre Rechtm”þigkeit zu erh–hen, sollen nichtstaatliche Akteure eng an der Ausarbeitung und Durchf¸hrung von Maþnahmen beteiligt werden.

Maþnahmen der EU in Krisenf”llen sollen u.a. die Einbindung von Frauen bei der Krisenbew”ltigung und die Unterst¸tzung der Rehabilitation und Wiedereingliederung der Opfer von bewaffneten Konflikten und Naturkatastrophen betreffen.

Die Verhandlungen von Berichterstatterin Beer mit der Kommission und rat stehen kurz vor einer endg¸ltigen Einigung. Trotz fehlendem Verfassungsvertrag ist es in den Verhandlungen gelungen, ein R¸ckrufrecht des Parlamentes f¸r einzelne auþenpolitische Maþnahmen durchzusetzen.

Mittlerweile hat die Kommission auch Vorschl”ge f¸r die letzten beiden Knackpunkte vorgelegt: Das EP fordert ausdr¸cklich, dass Maþnahmen zur Bek”mpfung des Terrorismus nur dann durchgef¸hrt werden, wenn sie im Einklang mit geltendem Menschenrecht und humanit”rem V–lkerrecht stehen. Der von der Kommission pr”sentierte Entwurf zur Konditionalisierung der Anti-Terrorpolitik geht in die richtige Richtung, so Beer in der Plenumsdebatte.

Auch zu der Forderung nach einer st”rkeren Koordinierung im Bereich Peace Building hat die Kommission diese Woche einen Vorschlag vorgelegt. Die Kommission will in Zukunft die Aktivit”ten in einer Peace Building Partnership mit dem Rat und anderen Akteuren abzustimmen. Der konkrete Vorschlag hierzu wird von der Berichterstatterin noch genauer gepr¸ft.

Entwicklungsinstrument

Den Kommissionsvorschlag f¸r ein Entwicklungsinstrument hat das Plenum auf Antrag des Entwicklungsausschusses vollst”ndig abgelehnt und an die Kommission zur¸ckverwiesen. Der Entwicklungsausschuss hatte in dem Bericht von Gay Mitchell insgesamt 117 Ÿnderungen am Vorschlag der Kommission vorgenommen.

Oberstes Ziel der Entwicklungszusammenarbeit m¸sse die "Verringerung und m–glichst die Ausrottung von Armut" und die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen sein. Die Kommissionsvorlage h–hle die Mitentscheidungsrechte aus, vermische systematisch die Entwicklungszusammenarbeit mit der Auþenwirtschaftspolitik gegen¸ber Industriel”ndern und schaffe eine unklare Rechtsgrundlage f¸r die Verwendung entwicklungspolitischer Gelder.

Der Entwurf der Kommission f¸r das entwicklungspolitische Instrument war f¸r alle Fraktionen inakzeptabel. Der Entwicklungsausschuss hatte deshalb auf einer sofortigen Abstimmung im Plenum bestanden, in der alle Fraktionen den Vorschlag der Kommission f¸r das entwicklungspolitische Instrument ablehnten.

Heranf¸hrungsinstrument

Mit dem IPA wird die Gemeinschaftshilfe in den L”ndern des westlichen Balkans und in der T¸rkei geregelt. Ziel des IPA ist die Unterst¸tzung der allm”hlichen Angleichung der L”nder an die Normen und Politiken der EU im Hinblick auf eine Mitgliedschaft.

Die Empf”ngerl”nder werden in zwei Gruppen unterteilt:
ï Beitrittskandidaten: Kroatien und T¸rkei
ï Potenzielle Beitrittskandidaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro sowie die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien

Bei L”ndern, die noch keine Kandidaten sind, wird das Hauptaugenmerk auf die St”rkung der Demokratie und eine Reform der –ffentlichen Verwaltung gelegt. F¸r die Beitrittskandidaten wird vorgeschlagen, die Hilfe auf die uneingeschr”nkte Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands auszurichten.

Europ”isches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument

Das Europ”ische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) soll gemeinsam mit der neuen Finanziellen Vorausschau am 1. Januar 2007 in Kraft treten und mehrere der im Moment noch genutzten Instrumente ersetzen. Die L”nder, denen ENPI zugute kommt, sind diejenigen Drittstaaten, an die sich die Europ”ische Nachbarschaftspolitik (ENP) richtet, einschlieþlich Russland.

Das ENPI soll Lander- und Mehrl”nderprogramme sowie thematische Programme umfassen, denen jeweils ein Strategiepapier zugrunde liegt. Die L”nderstrategiepapiere wiederum sollen die Durchsetzung der ENP-Aktionspl”ne, soweit vorhanden, unterst¸tzen. ENPI umfasst auch Programme f¸r die grenz¸bergreifende Zusammenarbeit sowohl f¸r EU-Staaten als auch f¸r Drittstaaten entlang der EU-Auþengrenzen.

 

© 2004 - Angelika Beer, MdEP.
Dieser Text ist Teil des Internetauftritts von Angelika Beer, MdEP.
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