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Angelika Beer
MdEP

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Beer-Bericht zum Stabilit”tsinstrument angenommen

06.07.2006

Gr¸ner Erfolg f¸r die Zivilmacht Europa

Das Europ”ische Parlament hat heute den Bericht von Angelika Beer zum Stabilit”tsinstrument mit groþer Mehrheit angenommen. Nach anderthalb Jahren teils z”hen Verhandlungen mit Rat und Kommission ist dies ein wichtiger Erfolg f¸r die Zivilmacht Europa.

Das Stabilit”tsinstrument ist eines der neuen Auþenpolitikinstrumente, die 2007 ñ 2013 die Rechts- und Finanzierungsgrundlagen f¸r die gemeinschaftliche Auþenpolitik darstellen werden. Mit dem Stabilit”tsinstrument, das mit einem Finanzvolumen von rund 2 Mrd. Ä ausgestattet ist, ist es uns gelungen, die zivile Interventionsf”higkeit durch eine deutliche Aufwertung der Rolle der Europ”ischen Kommission sowie des Parlamentes entscheidend zu st”rken.

Erstmalig parlamentarische Kontrolle europ”ischer Sicherheitspolitik

In Zukunft wird das Parlament durch die Einf¸hrung eines Mitbestimmungsverfahrens die M–glichkeit haben, politisch unverantwortliche Maþnahmen noch in der Planungsphase zu stoppen. Das EP kann somit in die politische Strategieplanung direkt eingreifen. Bisher ist das EP im Bereich Auþen- und Sicherheitspolitik nur informiert worden.


Die neuen Auþenpolitikinstrumente

Mit den neuen auþenpolitischen Instrumenten sollen die rechtlichen und finanziellen Grundlagen f¸r die Auþenpolitik neu geordnet und geb¸ndelt werden. Ziel des so genannten "Prodi-Packages" ist eine Reduzierung von 40 auf 7 Verordnungen f¸r eine schnellere und effektivere Auþenpolitik.

Zwei Instrumente existieren derzeit (humanit”re Hilfe und makrofinanzielle Hilfe) und bleiben unver”ndert. Die neuen Instrumente sind das Instrument f¸r Heranf¸hrungshilfe (IPA), das Europ”ische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das Instrument f¸r die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit (DCEC), das Instrument f¸r Nukleare Sicherheit sowie das Stabilit”tsinstrument (IfSt).

Sieg f¸r Demokratie und Menschenrechte

In den Verhandlungen um das Stabilit”tsinstrument ist ein weiteres Instrument hinzugekommen ñ das Demokratie- und Menschenrechtsinstrument. Die Kommission ist letzte Woche unserer Forderung nachgekommen und hat hierf¸r einen Vorschlag vorgelegt und damit auch zur Einigung um das Stabilit”tsinstrument in erste Lesung beigetragen


Das Stabilit”tsinstrument

Ziel des Stabilit”tsinstruments ist es, mit Hilfe eines einzigen Rechtsinstruments rasch, flexibel und koh”rent auf Krisenf”lle in Drittl”ndern zu reagieren, bis im Rahmen eines der ¸brigen Finanzinstrumente f¸r die Auþenhilfe eine normale Zusammenarbeit m–glich ist. Durch das neu geschaffene Stabilit”tsinstrument er–ffnet sich die Chance, dass die EU eine koordinierte Politik der zivilen Krisenbew”ltigung entwickelt.

Das Instrument f¸r Stabilit”t umfasst zwei Bereiche: Kurzfristige Krisenmaþnahmen etwa f¸r nichtmilit”rische friedensbildende und -erhaltende Maþnahmen sowie alle Wiederaufbaumaþnahmen nach Konflikten oder Naturkatastrophen. Langfristige Maþnahmen u.a. im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalit”t, zur Sicherheit internationaler Transport- und Energiewege oder bei Epidemien internationalen Ausmaþes.


Gr¸ne Erfolge f¸r die Zivilmacht Europa

In den Verhandlungen der letzten eineinhalb Jahren konnten wir, nicht zuletzt Dank des stetigen Austausches mit NROs, u.a. folgende Punkte gegen¸ber Rat und Kommission durchsetzen:

ï Peace Building Partnership

Im Rahmen der Verhandlungen um das Stabilit”tsinstrument ist es uns gelungen, der Kommission eine Peace Building Partnership abzutrotzen. Mit dem ausgehandelten Konzept aus sechs miteinander vernetzten Komponenten haben wir die strukturellen Voraussetzungen f¸r die Schaffung eines Europ”ischen Zivilen Friedenskorps geschaffen.

ï Unters¸tzung der UN Peace Building Agency

Im Sinne der St”rkung des Mulitlateralismus ist es uns auch gelungen, die finanzielle Unterst¸tzung der auf dem UN-Gipfel 2005 geschaffenen UN Peacebuilding Commission im Stabilit”tsinstrument zu verankern. Hiermit st”rken wir die UN im Bereich der Konfliktpr”vention, der Fr¸hwarnung sowie der Entwicklung langfristiger Friedensstrategien.

ï Mediation und Vers–hnungsarbeit in Konflikten

Sowohl bei den kurz- als auch den langfristigen Maþnahmen erhalten Mediation und Vers–hnungsarbeit in Konflikten Priorit”t. Mit dem Stabilit”tsinstrument werden zivile Maþnahmen internationaler und regionaler Organisationen sowie staatlicher und nicht staatlicher Akteure zur Vertrauensbildung und Vers–hnung der Konfliktparteien technisch und finanziell unterst¸tzt.

ï Kampf gegen Kleinwaffen

Trotz erheblicher Widerst”nde von Seiten des Rates ist es uns gelungen, zivile Maþnahmen gegen Kleinwaffen durchzusetzen. Lokale, nationale und regionale Organisationen sollen im Kampf gegen Kleinwaffen und bei der Einsammlung von Waffen u.a. durch Forschung, Opferhilfe und Kampagnen gef–rdert werden.

ï Minen- und Blindg”ngerr”umung

Ein weiterer mir besonders wichtiger Verhandlungserfolg ist, dass wir mit der R”umung von Minen und Blindg”ngern, der Vernichtung von Arsenalen sowie Sensibilisierungsprogrammen die EU im Kampf gegen die Landminen und vergleichbare Waffen weiter st”rken. Zielsetzung ist hierbei ausdr¸cklich der Schutz der Zivilbev–lkerung.

ï Demobilisierung und Reintegration von ehemaligen K”mpfern

Das Stabilit”tsinstrument ebnet auþerdem mit Maþnahmen zur Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kampftruppen in die Zivilgesellschaft den Weg zur friedlichen Entwicklung nach kriegerischen Auseinandersetzungen. Ausdr¸cklich einbezogen ist dabei das Problem der Kindersoldaten.

ï Frauen in bewaffneten Konflikten

Das Stabilit”tsinstrument macht mit der UN-Erkl”rung zur Rolle von Frauen und Kindern in bewaffneten Konflikten ernst: Neben der Finanzierung von Schutzmaþnahmen und Projekten sollen alle T”tigkeiten im Rahmen des Stabilit”tsinstrumentes der Geschlechterperspektive Rechnung tragen. Dies betrifft sowohl die Folgen von Konflikten f¸r Frauen als auch eine gleichberechtigte Beteiligung an der Krisenbew”ltigung, der Konfliktl–sung, dem Wiederaufbau und der Auss–hnung.

ï Menschenrechte im Anti-Terror-Kampf

Groþen Wert haben wir auf eine gesonderte Erkl”rung der Kommission gelegt, dass alle Maþnahmen im Anti-Terrorbereich unter strikter Einhaltung der Menschenrechte, des humanit”ren V–lkerrechts und des Fl¸chtlingsrechts durchgef¸hrt werden. Die Kommission hat dies in einer entsprechenden verbindlichen Erkl”rung bekr”ftigt.

ï Die Finanzausstattung

Das Stabilit”tsinstrument soll mit einem Finanzvolumen von rund 2 Mrd. Ä ausgestattet werden - wenn man bedenkt, in welchen Krisen- und Konfliktherden hiermit Maþnahmen finanziert werden soll, wird die Unterfinanzierung deutlich. Aufgrund unserer Kritik an der finanziellen Ausstattung hat die Kommissarin Ferrero-Waldner jedoch schriftlich zugesichert, dass das Stabilit”tsinstrument bei Krisenf”llen auf das Flexibilit”tsinstrument zur¸ckgreifen k–nne.

 

© 2004 - Angelika Beer, MdEP.
Dieser Text ist Teil des Internetauftritts von Angelika Beer, MdEP.
www.angelika-beer.de

 

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