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Angelika Beer
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Internationaler Tag der Menschenrechte: Todesstrafe muss weltweit abgeschafft werden

09.12.2005

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember 2005 fordern die grünen Europa-Abgeordneten Angelika Beer und Cem Özdemir die weltweite Abschaffung der Todesstrafe.

Angelika Beer, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Europäischen Parlaments, erklärt hierzu:

"Mit großer Bestürzung hat die Grüne Fraktion im Europäischen Parlament den Vollzug der 1.000 Todesstrafe in den USA zur Kenntnis genommen. Die Todesstrafe stellt in jedem Fall eine grausame und unwiderrufliche Verletzung des Rechts auf Leben dar. Anlässlich des Tags der Menschenrechte müssen wir daran erinnern, dass diese Strafe anachronistisch ist und kein begangenes Unrecht jemals wieder gut machen kann."

Angelika Beer, die auch Vorsitzende der Iran-Delegation des Europäischen Parlaments ist, erklärt weiter:

"Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation amnesty international gehören China und Iran zu den Ländern mit den beiden höchsten Zahlen an vollstreckten Todesurteilen, gefolgt von Vietnam und den USA. Dass die Todesstrafe in Iran weiter verhängt und ausgeführt wird, kann von den europäischen Institutionen nicht akzeptiert werden. Bei unseren Gesprächen mit der iranischen Seite werden daher immer auch Fragen der Menschenrechte angesprochen. Es ist aber ein gutes Signal, dass im vergangenen Jahr fünf Staaten die Todesstrafe abgeschafft haben, darunter die Türkei und der Senegal."

Cem Özdemir, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Europäischen Parlaments, fordert die USA auf, die Anwendung der Todesstrafe zu beenden:

"Es untergräbt die internationale Glaubwürdigkeit der USA als Rechtsstaat und Demokratie, dass sie an der Todesstrafe festhalten. Immer wieder gibt es Fälle, in denen die Schuld des Täters nicht oder nicht mehr eindeutig feststeht. Diese ultimative Form der Strafe macht Justizirrtümer noch tragischer, weil Fehlurteile nicht zu korrigieren sind. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Afroamerikaner zum Tode verurteilt wird etwa vier Mal höher als bei einem weißen Angeklagten. Ist das Opfer weißer Hautfarbe und der Angeklagte schwarz, wird weitaus häufiger die Todesstrafe verhängt. Schon das sind Gründe genug, zumindest ein Moratorium auszu-sprechen. Denn es zeigt die Willkür der Strafe und hat den USA zu Recht den Vorwurf des Rassismus eingebracht. Ich begrüße daher, dass auch in den US-Bundesstaaten Kansas und New York im letzten Jahr die Todesstrafe für nicht verfassungsgemäß erklärt wurde."

 

© 2004 - Angelika Beer, MdEP.
Dieser Text ist Teil des Internetauftritts von Angelika Beer, MdEP.
www.angelika-beer.de

 

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