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Taxifahrer-Verhaftungen - EU-Kommission bestätigt Unrechtmäßigkeit von Verhaftungen
22.04.2008
Zur Antwort der EU-Kommission auf ihre parlamentarische Anfrage erklärt die Europaabgeordnete Angelika Beer MdEP:¬ÑDie Antwort der EU-Kommission auf meine parlamentarische Anfrage bestätigt die Unrechtmäßigkeit der Verhaftungen von mehreren norddeutschen Taxifahrern wegen Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt. Nach EU-Recht sind derartige Sanktionen nur bei vorsätzlicher Einreisehilfe möglich.
Was Dänemark betreibt hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun, sondern ist staatlich geförderter Rassismus. Die EU-Kommission bestätigt, dass Taxifahrer nicht ohne weiteres zu Passkontrollen befugt sind. Im Gegenteil: Passkontrollen nur aufgrund der Hautfarbe, Rasse oder ethnischen Herkunft einer Person stellen eine mit den Grundrechten und den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts unvereinbare Diskriminierung dar. Sie müssten bestraft werden.
Die Kriminalisierung von Taxifahrern durch Dänemark muss endlich ein Ende haben. Die Klagen der betroffenen Taxifahrer sind vor diesem Hintergrund mehr als gerechtfertigt und zu begrüßen.¬ì
© 2004 - Angelika Beer, MdEP.
Dieser Text ist Teil des Internetauftritts von Angelika Beer, MdEP.
www.angelika-beer.de
Zu diesem Artikel
Schriftliche Anfrage von Angelika Beer an die Kommission zu grenzüberschreitenden Taxifahrten
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Antwort von Herrn Barrot im Namen der Kommission zu grenzüberschreitenden Taxifahrten
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Taxi-Unrecht - Von wegen Eurokraten
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Mit dem Taxi ins Rechtsdickicht
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