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Angelika Beer
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Abschaffung der Wehrpflicht: Politik in der Verantwortung

19.01.2005

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte am Mittwoch, dass die derzeitige Einberufungspraxis der Bundeswehr die Wehrgerechtigkeit zwar teilweise verletze, aber noch verfassungskonform sei. Angelika Beer wertet das Urteil als eine Aufforderung an die Politik, endlich eine verantwortliche Entscheidung zu treffen, statt "zitternd auf das nächste Urteil zu warten".

Mit dem Urteil des Bundesverwaltugnsgerichtes setzte sich die Bundesregierung in einer Revisionsklage gegen den 22-jährigen Politikstudenten Christian Pohlmann aus Kerpen durch. Dieser hatte sich durch seine Einberufung benachteiligt gesehen und erfolgreich dagegen vor dem Kölner Verwaltungsgericht geklagt. Das Gericht hatte seine Einberufung im April 2004 als ¬Ñwillkürlich¬ì bezeichnet. Wehrpflichtige werden nur noch bis zum Alter von 23 Jahren einberufen und Verheiratete können sich vom Wehrdienst befreien lassen.

Die Europaabgeordnete Beer forderte erneut die Abschaffung der Wehrpflicht. Wehrgerechtigkeit sei "faktisch nicht mehr vorhanden" - es gebe keine Legitimation für die Wehrpflicht mehr, so Beer. ¬ÑWir brauchen keine Politik, die nur noch an Dogmen festhält.¬ì

 

© 2004 - Angelika Beer, MdEP.
Dieser Text ist Teil des Internetauftritts von Angelika Beer, MdEP.
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