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Bombodrom: Deutschland bricht EU-Recht
21.10.2005
EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet
In ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage durch Elisabeth Schroedter, grünes Mitglied des Europäischen Parlaments, vom September dieses Jahres, hat die Europäische Kommission jetzt offiziell bestätigt, dass die Kyritz-Wittstocker Heide nicht militärisch genutzt werden darf.
Mit der militärischen Nutzung würden geschützte europäische Naturreservate zerstrt bzw. in ihrer Funktion beeinträchtigt und das widerspreche europäischem Recht.
"Das Verteidigungsministerium ignoriert europäisches Naturschutzrecht, indem es den Platz nach wie vor als Bombenabwurfplatz beansprucht," sagt Elisabeth Schroedter. "Den Ansprüchen des Verteidigungsministeriums hat die Kommission jetzt einen Riegel vorgeschoben und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Offenbar sind europäische Gerichtsverfahren notwendig, um dem Verteidigungsministerium klar zu machen, dass die Kyritz-Wittstocker Heide nur für die zivile Nutzung geeignet ist."
© 2004 - Angelika Beer, MdEP.
Dieser Text ist Teil des Internetauftritts von Angelika Beer, MdEP.
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