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Angelika Beer
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Internationaler Tag der Menschenrechte: Todesstrafe muss weltweit abgeschafft werden

09.12.2005

Anl”sslich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember 2005 fordern die gr¸nen Europa-Abgeordneten Angelika Beer und Cem ÷zdemir die weltweite Abschaffung der Todesstrafe.

Angelika Beer, Mitglied im Ausw”rtigen Ausschuss des Europ”ischen Parlaments, erkl”rt hierzu:

"Mit groþer Best¸rzung hat die Gr¸ne Fraktion im Europ”ischen Parlament den Vollzug der 1.000 Todesstrafe in den USA zur Kenntnis genommen. Die Todesstrafe stellt in jedem Fall eine grausame und unwiderrufliche Verletzung des Rechts auf Leben dar. Anl”sslich des Tags der Menschenrechte m¸ssen wir daran erinnern, dass diese Strafe anachronistisch ist und kein begangenes Unrecht jemals wieder gut machen kann."

Angelika Beer, die auch Vorsitzende der Iran-Delegation des Europ”ischen Parlaments ist, erkl”rt weiter:

"Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation amnesty international geh–ren China und Iran zu den L”ndern mit den beiden h–chsten Zahlen an vollstreckten Todesurteilen, gefolgt von Vietnam und den USA. Dass die Todesstrafe in Iran weiter verh”ngt und ausgef¸hrt wird, kann von den europ”ischen Institutionen nicht akzeptiert werden. Bei unseren Gespr”chen mit der iranischen Seite werden daher immer auch Fragen der Menschenrechte angesprochen. Es ist aber ein gutes Signal, dass im vergangenen Jahr f¸nf Staaten die Todesstrafe abgeschafft haben, darunter die T¸rkei und der Senegal."

Cem ÷zdemir, Mitglied im Ausw”rtigen Ausschuss des Europ”ischen Parlaments, fordert die USA auf, die Anwendung der Todesstrafe zu beenden:

"Es untergr”bt die internationale Glaubw¸rdigkeit der USA als Rechtsstaat und Demokratie, dass sie an der Todesstrafe festhalten. Immer wieder gibt es F”lle, in denen die Schuld des T”ters nicht oder nicht mehr eindeutig feststeht. Diese ultimative Form der Strafe macht Justizirrt¸mer noch tragischer, weil Fehlurteile nicht zu korrigieren sind. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Afroamerikaner zum Tode verurteilt wird etwa vier Mal h–her als bei einem weiþen Angeklagten. Ist das Opfer weiþer Hautfarbe und der Angeklagte schwarz, wird weitaus h”ufiger die Todesstrafe verh”ngt. Schon das sind Gr¸nde genug, zumindest ein Moratorium auszu-sprechen. Denn es zeigt die Willk¸r der Strafe und hat den USA zu Recht den Vorwurf des Rassismus eingebracht. Ich begr¸þe daher, dass auch in den US-Bundesstaaten Kansas und New York im letzten Jahr die Todesstrafe f¸r nicht verfassungsgem”þ erkl”rt wurde."

 

© 2004 - Angelika Beer, MdEP.
Dieser Text ist Teil des Internetauftritts von Angelika Beer, MdEP.
www.angelika-beer.de

 

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