Apr 22 2014

Syrische Flüchtlinge: Auch Schleswig-Holstein schottet sich weiter ab

Abgelegt 12:46 unter Allgemein,Migration & Flucht

Auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) antwortete das Innenministerium, es lägen über 3.500 Anträge auf 120 Plätze vor. Die bis Ende Januar eingereichten Anträge liegen wohl immer noch unbearbeitet beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – die Antragstellenden haben bislang offenbar noch keinerlei Antwort erhalten (> taz). Ihre Verwandten sterben unterdessen: Während der Bürgerkrieg immer unüberschaubarer wird, sind über 150.000 Syrer bereits tot und die Hälfte des Landesbevölkerung auf der Flucht. Die Vereinten Nationen gehen dabei von fast 5 Millionen minderjähriger Flüchtlinge aus.

Eine humanitäre Flüchtlingspolitik sähe anders aus! Laut § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ist der obersten Landesbehörde möglich, Ausländern aus bestimmten Staaten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen – auch ohne Verpflichtungserklärung der Angehörigen für die Übernahme der anfallenden Kosten. Eine solche Öffnung der Grenzen, wie sie z.B. Schweden für syrische Flüchtlinge schon im letzten Jahr beschlossen hat, braucht im Falle Schleswig-Holsteins zwar des Einvernehmens des Bundesinnenministers – warum aber wird dies nicht einmal versucht?


Angelika Beer bei Twitter:
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