Nov 19 2014
Kohlekraftwerke in Wedel und Kiel – Keine Erklärungen zu neuem Jahres – Emissionsgrenzwert für Staub
Auf die Kleine Anfrage der Langtagsabgeordneten Angelika Beer (PIRATEN): „Erklärungen der Kraftwerksbetreiber im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“ antwortete die Landesregierung in SH, dass die Betreiber der Kohlekraftwerke in Wedel (Vattenfall) sowie in Kiel (Gemeinschaftskraftwerk Kiel GmbH) nicht gemäß § 30 Abs. 4 der 13. BImSchV erklärt haben, ihre Anlagen bis zum 31. Dezember 2023 stillzulegen. Ebenfalls liegen von diesen beiden Betreibenrn keine Erklärungen dafür vor, ihre Kraftwerke zur Erfüllung der neuen Emissionsgrenzwerte bis 2019 nachzurüsten bzw. den Betrieb zu drosseln. Drucksache_18/2386
Der Link zur „RICHTLINIE 2010/75/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung)“ hier_1 und hier_2.