Jul 15 2014

Das Ausländerzentralregister: Datenschutz nur für Deutsche?

Die Empörung über die Spionage der US-amerikanischen Geheimdienste ist zurzeit groß. Doch sind die deutschen Behörden so viel besser? Auch hierzulande muss man sich fragen: Gelten die deutschen Datenschutz-Standards nur für (gebürtige) deutsche Staatsbürger?

Im Ausländerzentralregister (AZR) werden über mehr als 20 Millionen Nicht-Deutsche Informationen persönlichster Natur gesammelt, obwohl in Deutschland nur etwa 8 Millionen Ausländerinnen und Ausländer leben. Diese Riesen-Datenbank kann außerdem von über 6.500 Behörden eingesehen werden – zu großen Teilen sogar automatisiert und ohne Antrag. 

Wir haben daher bei der Landesregierung eine Kleine Anfrage eingereicht (PDF) und in Zusammenarbeit mit dem Einwandererbund Elmshorn eine Veranstaltung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Thilo Weichert zum Thema durchgeführt.

Das Ergebnis: Auch in Schleswig-Holstein haben zahlreiche Behörden weitgehenden und automatisierten Zugriff auf die umfassende Datensammlung des AZR. Neben den 15 Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sind dies u.a. die Landespolizeien, (eingeschränkt) die JobCenter und neuerdings sogar der Landesverfassungsschutz. Auch Gerichte und Staatsanwaltschaften pflegen Daten ein.

Veranstaltung zum AZR in Elmshorn

Hayri Öznarin (Einwandererbund) gegrüßt die Gäste

Was dabei den Datenschutz angeht, so findet laut Landesregierung keinerlei Kontrolle statt: Aufzeichnungen darüber, wieviele oder welche Daten eingepflegt wurden, existieren überhaupt nicht; die Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs wiederum trägt ausschließlich die abrufende Stelle selbst. Zwar ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bei dem das AZR angesiedelt ist, angehalten, den Zweck umfangreicherer Abrufe bis zu 6 Monate zu speichern, um z.B. eine datenschutzrechtliche Kontrolle zu ermöglichen. Ob eine solche allerdings stattfinde, konnte die Landesregierung uns auch nicht sagen.

Was etwa Gruppenauskünften, Auskünfte im automatisierten Verfahren oder auch die Angabe von Zweck und Rechtsgrundlage der Abfrage durch die abfragende Behörde angeht, scheinen die vorhandenen Regelungen des AZR-Gesetzes (AZRG) auch nach dem einschlägigen Urteil des EU-Gerichtshofes und den Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre immer noch extrem lax gehandhabt zu werden. Konkretisierende Ausführungsbestimmungen zum AZRG kennt die Landesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage keine; ebenso verfügt sie über keinerlei konkrete Zahlen zu Dateneinspeisung und Datenabruf im Lande.

Auf Landesebene scheint es wohl keine Möglichkeit zu geben, dieser ausländerdiskriminierenden Datenkrake Herr zu werden. Der Weg über eine Bundesratsinitiative für besseren Datenschutz für Ausländer wäre – gerade angesichts der Diskussion über Datenschutzverletzungen US-amerikanischer Behörden gegenüber Deutschen – eine interessante Möglichkeit. Außerdem steht es allen Betroffenen frei, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten beim BAMF zu verlangen oder auch den Klageweg zu beschreiten, um ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren. Die sehr lange Speicherfrist auch persönlichster Daten von bis zu 15 Jahren wäre hier ein möglicher Ansatzpunkt für eine Klage evtl. auch vor internationalen Gerichtshöfen.

Innerhalb Schleswig-Holsteins ist es allerdings auch für Nicht-Deutsche möglich, sich mit einer Beschwerde an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) zu wendent, das daraufhin zumindest prüfend tätig zu werden verspricht. Eins ist jedenfalls klar: Wir  PIRATEN geben uns damit nicht zufrieden und bleiben an der Sache dran!

Material:

 


Angelika Beer bei Twitter:
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