Apr 15 2013
Schleswig-holsteinische Minderheit: Zur Situation von Sinti und Roma im Lande
Das Land Schleswig-Holstein hat zum 14. November 2012 die Sinti und Roma als schützenswerte Minderheit in die Landesverfassung aufgenommen. Seit über 600 Jahren leben Sinti und Roma in Schleswig-Holstein und leider nicht nur in der Zeit des Nationalsozialismus wurden sie Opfer von Verfolgung und ethnisch motivierten (Massen-)Morden. Zurzeit wird die Zahl der Deutschen unter ihnen auf ca. 5000 geschätzt, viele von ihnen leben in Kiel, Lübeck und im Hamburger Umland.
Am 18. April soll sich nun in Kiel das Landtagsgremium für Fragen der Minderheit der deutschen Sinti und Roma konstituieren, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit gemeinsam mit Abgeordneten aller Landtagsfraktionen an der Umsetzung der Minderheitenrechte arbeiten werden. Die Presse ist eingeladen.Â
Leider jedoch gilt dieser Minderheitenschutz nur für Sinti und Roma mit deutscher Staatsangehörigkeit. Roma aus anderen Ländern haben nach wie  vor Diskriminierung und Abschiebung zu fürchten. Selbst als Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten, die im Grunde die selbe Freizügigkeit in der BRD genießen wie auch Deutsche in anderen EU-Ländern, dürfen sich z.B. rumänische oder bulgarische Roma laut EU-Richtlinie 2004/38/EG nur bis zu drei Monate im Bundesgebiet aufhalten und müssen danach mit Abschiebung rechnen, sofern sie nicht nachweisen können, dass sie entweder erwerbstätig sind oder aber über ausreichende Finanzmittel und eine umfassende Krankenversicherung verfügen.
Der Innenminister Andreas Breitner hatte den Winter über in einem „Wintermoratorium“ einen Abschiebestopp für Roma vom Balkan verfügt, der nun ausgelaufen ist. Mittlerweile werden europäische Roma zur „freiwilligen Ausreise“ aufgefordert.
Die Abgeordnete Angelika Beer, flüchtlings- und migrationspolitische Sprecherin der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, erkundigt sich derzeit in einer Kleinen Anfrage (> Volltext) nach Strategie und weiterem Vorgehen der Landesregierung.