Mai 26 2016
Urteil vom 20.05.2016 – Massenhaftes Kükenschreddern verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz
„Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag, dem 20.05.2016, in zweiter Instanz entschieden, dass das massenhafte Töten männlicher Küken, die zum Eierlegen nicht in der Lage sind, nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt, weil diese Küken für Brütereien bzw. Geflügelmast „wertlos“ sind!“ Die Aufzucht der männlichen Küken stehe im Widerspruch zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, hoben die Richter hervor. „In Wirklichkeit steht diese Form der Hühnerzucht jedoch unzweifelhaft im Widerspruch zum gesetzlich verankerten Tierschutz.“ → PRESSEMITTEILUNG von „Tierärzte für verantwortliche Landwirtschaft“ (tfvl) und KLICK
Angelika Beer, umwelt- und agrarpolitische Sprecherin der Fraktion der PIRATEN, setzt sich seit vielen Jahren für ein Verbot des Kükenschredderns ein → Parlamentarische Initiativen von Angelika Beer gegen das Kükenschreddern, gab am 02.10.2013 die Pressemitteilung raus: „Massenmord an männlichen Küken beenden“ und befürwortet ein Tierschutzverbandsklagerecht. Am 12.12.2014 hat auch Schleswig-Holstein als sechstes Bundesland das Tierschutz-Verbandsklagerecht beschlossen → „Tierschutz-Verbandsklagerecht jetzt auch in Schleswig-Holstein“. Am 17.03.2016 lehnte der Bundestag einen Antrag zum Schredderverbot ab: „Angelika Beer – Keine Osteridylle für männliche Küken – Bundestag lehnt Antrag zum Schredder-Verbot ab“. → „PETITION: Verbot des Kükenschredderns“ von „PETA Deutschland e.V.“ →
→ „Oberverwaltungsgericht: Kükenschreddern bleibt erlaubt“, zeit.de, 20.05.2016
→ “ Töten männlicher Tiere: Agrarminister Schmidt verteidigt Kükenschreddern“, spiegel.de, 31.03.2016
→ „Klage gegen Küken-Schredder“, faz.net, 13.02.2016
→ „„Küken-Schreddern“ – Staatsanwälte erheben Anklage gegen Brüterei“, handelsblatt.com, 13.02.2016
→ „Angelika Beer: Das Vergasen und Schreddern von Eintagsküken schnellstmöglich beenden!“, angelika-beer.de, 01.04.2015